Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD !NEU!
Von Zeitenwende
!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!
Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken!!!
Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse:
„Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking.“
Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:
„Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
Konnossemente, Lager- und Ladescheine).Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.“
Damit erfolgt eine Umstellung auf „Deutsches Recht“, und das ist definitiv das Werk der Firma BRD, denn das sog. deutsche Recht ist die juristische Schiene für die BRD.
Später folgt ein „abstraktes Pfandrecht“, denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.
Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die Firma BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, sie kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden.
Auf diese Weise hat sich die Firma BRD, eine personell und institutionell eindeutig als faschistisch erkennbare Vereinigung, das sogenannte volle Durchgriffsrecht gesichert. Wenn wir als Kunden diese AGB akzeptieren, dann darf natürlich auch Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses ohne bestimmten Grund oder konkreten Anlaß erteilt wurde, ist der Willkür rein rechtlich Tür und Tor geöffnet. So sieht das jedenfalls für den Autor dieses Artikels aus.
Damit kann sich die akut von der Pleite bedrohte Firma BRD über die Bankvermögen der ihr unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Und auf Garantie werden das die Menschen in unserem Lande am eigenen Leibe erfahren dürfen, denn wenn die Nachkommen der Faschisten in akute Bankrottgefahr kommen, dann werden Merkel, Steinmeier und Co. ihr wahres Gesicht zeigen.
Gleichgültig wer, wie und warum auch immer zum Kanzler erkoren wird. Das zum Vorschein kommende Gesicht wird übrigens exakt jene Fratze sein, die vor 76 Jahren ihr Unwesen trieb.
Eigentlich müßte hier ein längst ein landesweiter Protestschrei erfolgen, wenn die Leute nicht unselig vor sich hinpennen, sowie sich ihres Hirns und insbesondere ihres Herzens berauben ließen.
Bitte MASSIV ÜBERALL verbreiten. Danke.
Quellennachweis: Zeitenwende







12 Antworten bis hierher ↓
Konni // September 10, 2009 um 9:01
…und was empfehlen Sie ?
alle Konten auflösen und als Eremit in den Wald ziehen ? oder gibt es noch andere Lösungen ?
Sabine // September 10, 2009 um 10:23
Erschreckend!!!!!!!
Wie können wir und wehren?
Sabine // September 10, 2009 um 10:35
Nun ist es soweit, wer bis zum 31.10.09 sein Geld nicht abholt, verliert es an die Banken!
Unter Wertpapiere zählen u.a. Sparbücher, Festgeldkonten, Versicherungen, Fonds, Bausparbriefe,
Rentenversicherungen usw.
Wenn man Widerspruch dagegen einlegt, gibt es folgende Überlegung: Die Bank kündigt die Geschäfts-
beziehung und löst die Konten auf, da man aber ein Konto braucht, wird man bei einer anderen Bank zu
den neuen Bedingungen ein Konto eröffnen, also werden alle wieder in die gleiche Situation gepresst.
Keine Chance mehr, um aus dem Banksystem (Enteignung) auszubrechen!
katrin // September 10, 2009 um 10:36
Super!Das ist Phantastisch!Die Infos sind wirklich sehr wichtig und nützlich für mich!Vielen Dank für den Artikel!
Heiner // September 10, 2009 um 1:54
Leider recht schlecht recherchiert. Wenn ich auch bezüglich der Fratze die sich noch zeigen wird zustimme.
Die genannten Paragraphen haben sich überhaupt nicht verändert, sie waren schon immer schlecht für die Kunden und gut für die Bank.
Verändert wurden nur Teile rund um Zahlungsverkehr, Kreditkarten und Onlinebanking. Solche markschreierischen Artikel sind nicht unbedingt hilfreich für Wahrheitssucher.
Bei Widerspruch bitte klaren Vergleich der Bedingungen vorher-nachher benennen.
die quelle (http://www.sandalphon-verlag.de) ist kein verlag in dem sinne, sondern ehr eine private meinungsseite mit recht reißerrischen artikeln, die oft durchaus den kern treffen.
in diesem fall ist jedoch vorsicht angebracht, denn erstens gibt dieses pfandrecht schon länger und ich habe keinen agb auzug einer bank gefunden mit „deutschen pfandrecht“!
eins ist jedoch klar zu stellen, auch wenn es nicht aus den agbs zu lesen ist und der autor hier flasche zusammenhänge zum deutschen recht zieht, der fakt, dass die brd privatvermögen bei einem staatsbankrott heranziehen kann, ist jedoch gegeben.
fazit: im grundegdanken richtig, jedoch auf falschen tatsachen begründet!
Hildchen // September 10, 2009 um 2:40
Mmmmh. Staatskapitalismus, lecker… Wählt das Merkel für weitere vier Jahre ins Amt, dann bekommt ihr den totalen Marx nach dem alle lechzen. BDDR 2.0. Schööön.
Andreas Helten // September 10, 2009 um 7:10
Vielen Dank für diese Informationen!
Ich werde mir die AGB mal ganz genau anschauen. Der Anlass – durch Ihren Hinweis – ist Grund genug, dass Kleingedruckte zu lesen…
Mit besten Grüßen | Andreas Helten
Bankster Horst // September 10, 2009 um 7:37
Neue Banken-AGBs erleichtern das Eintreiben von Krediten:
Die Banken haben also eine enorme Angst vor Kreditausfällen und sichern sich auf diese Art noch besser ab.
Da drinnen (AGB’s) ist zwar kein Wort vom Staat, nur, dass Guthaben aller Art bei der Bank für Kredite bei dieser Bank als Pfand angesehen werden. Das ist eine wesentliche Änderung von Kreditverträgen, etwa bei Hypotheken, wo eigentlich die Immobilie für den Kredit als Pfand bisher angesehen wurde. Die Banken sichern sich jetzt also einen leichten und kompletten Durchgriff auf das Vermögen der Schuldner, solange es bei der gleichen Bank ist. Das mit dem „EU-Recht“ ist eine reine Ausrede ich habe jedenfalls nichts gefunden.
strayparade // September 11, 2009 um 1:32
Die hawense doch nimmi all die Banke. Was solle mer jetzt mache ? Isch hab ach noch a bissl was uffm Konto, isch glab des vergrab ich liewer im Garde bevor die mir des wegnemmen. Obwohl mein Garde is jo net grad groß, ob die des do ach finnen?
derbleibtgeheim // September 12, 2009 um 1:14
es drängt sich der Verdacht auf, irgendwelche Änderungen bezüglich der Rechte des Bankkunden geändert werden sollen. Es hat wohl seinen Grund, warum ich von der Sparkasse einen 34-seitigen Rundbrief in Schriftgröße 6 zugesandt bekomme. Die meissten Leute werden wohl eh zu faul sein, das durchzulesen (mich eingeschlossen), zumal die entscheidenden Passagen im Paragraph xy unter Abschnitt xy versteckt sind. Da ich aber so einen Infobrief vorher noch nie bekommen habe (in den letzten 4 Jahren) drängt sich der Verdacht (Betonung auf Verdacht!!!) auf, es soll klammheimlich irgendwas durchgesetzt werden, was zu meinen Ungunsten ist. Das mit dem Pfandrecht kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, wie dies bisher geregelt war. Kennt sich jemand aus und kann posten, wie das bisher war? Dann könnte man objektiver darüber entscheiden.
Ganz interessant finde ich auch den Absatz in dem Rundbrief der Sparkasse auf Seite 6, hier steht:
“ Die Regelungen unter Nr. A.II.5 der Bedingungen zut Sperre und Einziehung der Karte sind den gesetzlichen Vorschriften in §675k Abs. 2 BGB entsprechend neu gestaltet. Danach sind wir berechtigt, die Karte unter bestimmten Vorraussetzungen zu sperren. Selbstverständlich werden wir Sie unverzüglich unterrichten, falls wir beispielsweise eine Sperre der Karte aus Sicherheitsgründen vornehmen müssen.“
Stutzig machen mich hier zwei Sachen:
1. Was genau ist denn hier „neu gestaltet“ worden? Der Paragraph, auf den sich bezogen wird, bezieht sich meines Verständnisses nach auf das Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen der Banken bezüglich der Geheimhaltung der Kontopin, beziehungsweise bei Onlinebanking des PIN/TAN-ausdruckes? Hat jemand genauere Infos, ich verstehs nicht ganz.
Und 2.: im letzten Satz das Wörtchen „beispielsweise“. Welche Gründe gäbe es denn noch außer Verlust der Karte oder man sich nicht sicher ist, dass Schindluder mit seiner Konten getrieben wird. Das Wort beispielsweise legt hier nahe, dass es auch noch andere Gründe geben kann. Hat hier ebenfalls jemand konkrete Informationen, was sich dahinter verbirgt ???
Vielen Dank und Gruß
Der Rächer mitm Becher
Basti // September 17, 2009 um 6:49
Was ihr hier macht ist unverantwortlich. Ahnunglose Menschen haben nun noch mehr Angst um Ihre Mäuse. Wenn man vor den AGB`s der Sparkassen Angst, muss man gleich auswandern. Denn dann darf man in den Rechtsstaat kein Vertrauen mehr haben.
Heiner hat recht. Das Pfandrecht, gab es schon immer in den AGB. Dieses Pfandrecht gibt es aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen.
Gordon Shumway // September 29, 2009 um 4:20
Was soll das Geschreibsel? Es wäre besser, wenn man müßte, wie man sich dagegen wehren kann.