Kaltakquise: Wechsel des Providers nur noch mit schriftlicher Zustimmung
März 11, 2008 von xxlkillababe
Mai 2007 habe ich einen Beitrag verfasst: Kaltakquise - Werbe-Anrufe - Cold-Call im Visier der Politik
Zitat:
Die Verbraucherschützer können sich nicht mehr retten soviel Beschwerden liegen vor. ARD, ZDF Wiso, Bayrischer Rundfunk, SAT1, RTL berichten zu recht über diese den Bürger nervende Art der “vorsichtig” ausgedrückt Kundengewinnung. Unerbetene Werbeanrufe sind ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) - doch das kratzt aggressiv werbende Callcenter und die Auftrag gebenden Firmen meist nur sehr wenig. Den Anruf zu beweisen ist wegen unterdrückten (CLIR-CLIP) Telefonnummern schwierig, die möglichen Folgen für den Werber sind ohnehin sehr gering.
10 Monate später reagiert die Politik mit halbherzigen Maßnahmen die das Übel nicht bei der Wurzel greifen. Nun wird sicher noch paar Monate gestritten da die Experten ein ja so wichtiges Geschäftsfeld gefährdet sehen und das doch alles gar nicht so schlimm war. Die Wirtschaft darf nicht mit unpraktikablen Regelungen belastet werden!!!! den Wähler mutet man aber zu über einen Provider zu telefonieren den er nie einen Auftrag erteilt hat..
Schutz vor der (Kaltakquise) Telefonplage?
Die Regierung will Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekommunikationsgesellschaften schützen. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll ohne schriftlicher Zustimmung des Kunden nicht mehr möglich sein. das solle auch für das Einrichten von Billig-Vorwahlen, sogenannten Preselections gelten. Telekom-Anbieter müssten künftig schriftlich nachweisen, dass ein Kunde einen alten Vertrag gekündigt hat und zu dem neuen Anbieter wechselt. Das Verfahren entspreche der Praxis beim Wechsel von Gas- und Wasserversorgern.
Man erinnert sich an TV Sendungen bei WiSo, Bayrischer Rundfunk (Wahnsinn), WDR usw. wo Provider Mitschnitte der Gespräche als “Beweiß” ins Feld führten.
Unerwünschte Telefonwerbung soll nach den Plänen der Regierung mit Bußgeldern bestraft werden. Für Werbeanrufe könnten bis zu 50.000 Euro fällig werden, sagte Zypries. Telefonwerbung sei auch nach der aktuellen Rechtslage nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Verbraucherschützer sagen, Telefonwerber hielten sich daran nicht und umgingen das Verbot. Auch sollen Werbeanrufer ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. Bei Verstößen dagegen droht die Regierung mit Strafen bis zu 10.000 Euro.
Frage: Transparentes Setup (CLIP im ISDN Protokoll) beim Provider ermöglich das Senden jeder beliebigen Rufnummer zum Angerufenen. Wie will man das ohne großen Aufwand in den Griff bekommen? Ob da nun vier Sterne **** (unterdrückt) oder 018022324xx steht erschließt den Angerufenen nicht die wahre Identität der Firma oder des Callcenters (CCD) welches mit der Werbekampagne beauftragt wurde. Verbraucherschützer verlangten hier zu recht, das am Telefon geschlossenen Verträge grundsätzlich ungültig sein sollten. Der Verbraucher muss hier nach wie vor aktiv werden, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen hat oder halt nur belästigt wird.
Qelle:
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