Kaspersky Lab zu Online-Durchsuchungen
Februar 28, 2008 von xxlkillababe
Am Mittwoch, dem 27. Februar, empfing das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Öffentlichkeit zur “Urteilsverkündung in Sachen ‘Online-Durchsuchung’”.
Das finale Urteil:
Online-Durchsuchungen seien prinzipiell zwar erlaubt, jedoch nur im Fall einer existenziellen Bedrohung für ein überragend wichtiges Rechtsgut. Zudem wurde zum ersten Mal seit 1983 - damals wurde das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingeführt - ein neues Grundrecht definiert: Das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens zumindest - soviel ist bereits klar - wird überarbeitet werden müssen. Die Diskussionen um den “Bundestrojaner” werden hingegen anhalten.
Bereits auf der CeBIT 2007 erklärte Eugene Kaspersky, CEO von Kaspersky Lab, in einem Hintergrundgespräch mit russland.RU, dass Kaspersky Lab keine Hintertür für staatliche Trojaner in seinen Programmen einbauen wird. So eine Forderung wäre schon technisch nicht möglich, weil sich kriminelle sofort auf solche Lücken stürzen würden.
Magnus Kalkuhl, Virus Analyst, Kaspersky Lab: “Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird dies keinen Einfluss haben. Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach geäußert, gilt auch weiterhin: Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen (Code-Heuristik, verhaltensbasierte Heuristik etc.) als potentiell gefährlich gemeldet. link..
Quelle: http://www.russland.ru
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