Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten will nun Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die entsprechenden Einnahmelisten nun „unverzüglich“ veröffentlichen. Lammert erklärte gestern mit Blick auf das zuvor mit vier gegen vier Richterstimmen ergangene Urteil, die „denkbar knappe Entscheidung“ bestätige die Verfassungsmäßigkeit der Regeln und verdeutliche zugleich die unterschiedliche rechtliche Würdigung. Bei den Politikern löste sie wie nicht anders zu erwarten entsprechend ein widersprüchliches Echo aus.
Zu jedem Parlamentarier sind unter dem Stichwort „Veröffentlichungspflichtige Angaben“ Tätigkeiten und Funktionen neben dem Mandat aufgeführt. Daraus resultierende Einnahmen werden nicht konkret genannt. Nach einem dreistufigen System ist allerdings ablesbar, ob die Einkünfte sich zwischen 1000 und 3500 Euro (Stufe 1) bewegen, ob sie „bis 7000 Euro“ betragen (Stufe 2) oder mehr als 7000 Euro (Stufe 3).
Quelle Auszugsweise: http://www.ksta.de hier gehts zu den Abgeordneteten – Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Netz
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