Begründet wird das damit das ihre Behörde für den Staatsschutz zuständig sei, „nicht aber für Straftaten der allgemeinen Kriminalität“. Keine Anhaltspunkte für die Verfolgungszuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Hat man da ein ein Bummi Heft hingeschickt oder wirklich die 15000 Seiten Akte? Lest mal hier–>MPC oder hier–>SZ.
Zitat SZ:
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) sagte, die Justiz
des Freistaats werde dafür sorgen, dass die Wahrheit „ungetrübt ans
Licht kommt“. Auch in Sachsen entschieden „nicht Gerüchte, sondern
Gerichte“.
Ob Frau Harms hier richtig Entschieden hat wird sich noch zeigen? Wenn nicht kann man ja mit der neuen Kavala Aussage agieren – Das ist ein neuer Sachstand. Was ich gestern gesagt habe, war gestern zutreffend.
Bei Wikipedia findet sich Interessantes:
1987 wurde Harms Richterin am Bundesgerichtshof. Dort übernahm sie 1999 den Vorsitz des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats. In ihrer Funktion als Generalbundesanwältin ordnete sie im Mai 2007 40 polizeiliche Razzien im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm wegen Verdachts auf Bildung terroristischer Vereinigungen (Straftatbestand nach StGB §129a) an.







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