xxl-killababe berlin wordblog

Wenn „Rubbeln und gewinnen“ statt Glück nur Ärger bringt !!!

März 25, 2007 · 1 Kommentar

Verbraucherschützer kritisieren Kundenwerbung der freenet Cityline GmbH

Quelle: http://www.vzs.de Verbraucherzentrale Sachsen

Zitat:
Wenn „Rubbeln und gewinnen“ statt Glück nur Ärger bringt Verbraucherschützer kritisieren Kundenwerbung der freenet Cityline GmbH

Sie stehen im Eingangsbereich von Supermärkten, – die freundlichen Werber für die freenet Cityline GmbH, einem Tochterunternehmen der freenet.de AG, Hamburg, und fordern die Passanten zum Rubbelspaß auf. Dabei könne man tolle Preise gewinnen. Wer sich darauf einlässt, hat zumeist nur einen Trostpreis, und ihm wird ein Gutschein für 60 Minuten kostenloses Telefonieren angeboten. Dazu müsse man nur seine Adresse hinterlassen und unterschreiben, dann würde man den Gutschein erhalten.
Was dann jedoch folgt, ist eine feste Voreinstellung des Telefonanschlusses (Preselection) auf die Vorwahlnummer 01019 im freenetPhone-PrivatTarif. Denn die Unterschrift wurde auf einem Freischaltungsauftrag geleistet, den die eifrigen Werber flugs an die Deutsche Telekom weiterleiten. Das jedoch verschweigen sie zumeist. Die Verbraucher bemerken die Täuschung oft erst, wenn ihnen die Telekom eine Auftrags- und Kündigungsbestätigung schickt und ihnen für die Umstellung ihres Telefonanschlusses auf freenet 5,11 Euro in Rechnung stellt.

Viele Verbraucher sind erbost über die Erschleichung ihrer Unterschrift unter den Freischaltungsauftrag und wollen, dass ihr Anschluss wieder zurück zur Deutschen Telekom oder zu einem anderen vorher bereits fest eingestellten Anbieter geschaltet wird. „Doch das macht oft erhebliche Schwierigkeiten“, weiß Evelin Voß, Telefonexpertin bei den sächsischen Verbraucherschützern. „Verbraucher klagen, dass trotz ihres fristgemäßen Widerrufs des Freischaltungsauftrages an eine der drei angegebenen Adressen (Brief, Fax, E-Mail) keine Rückabwicklung des Auftrags erfolgt.“
Die Verbraucherschützerin rät jenen Verbrauchern, die keine feste Voreinstellung ihres Anschlusses auf freenet wünschen, das Vertragsverhältnis gegenüber freenet per Einschreiben mit Rückschein wegen arglistiger Täuschung anzufechten und den Freischaltungsauftrag hilfsweise zu widerrufen. Beim Bezahlen der Telefonrechnung sollte die Gesamtsumme um alle Positionen gekürzt werden, die freenet verursacht hat. Gleichzeitig sollten der Deutschen Telekom schriftlich der Grund hierfür sowie die detaillierten Positionen mitgeteilt werden, um welche die Rechnung gekürzt wurde. Darüber hinaus sollte die Telekom in diesem Schreiben mit der Rückschaltung des Telefonanschlusses auf den vorherigen Netzbetreiber beauftragt werden.

Letztendlich bleibt auch hier der Ärger wieder beim Bürger hängen und seine Gutgläubigkeit (Gutschein für 60 Minuten kostenlos Telefonieren) wird missbraucht.
Fazit liebe Senioren unseres Landes am Telefon nie JA sagen .. Nix und nirgends was unterschreiben .. und vor jeden Telefonat die 0310 wählen (kostenlose Ansage) welcher Anbieter eingestellt ist.

Kategorien: Abzocke · Allgemein · Blogroll · Deutschland · Preselection · Telefon Internet DSL

1 Antwort bis hierher ↓

  • matziberlin.de newsletter // März 25, 2007 um 10:24

    Der ungewollte Vertrag Folge II – Anruf mit ärgerlicher Folge: Preselection-Vertrag

    // –>

    Anruf mit ärgerlicher Folge: Ungewollter Preselection-Vertrag
    Quelle: verbraucherzentrale-nrw.de
    Die Anrufe kommen unerbeten und haben meist ärgerliche Folgen: Am Telefon locken Werber von Telekommunikations-Gesellschaften mit g…

Kommentar schreiben