Öffentlichkeit ist das beste Mittel um Aufmerksamkeit zu erwecken, schaut man nun doch beim Amtsgericht Hamburg genauer hin bevor man urteilt. Das ist auf alle Fälle ein Schritt in die richtige Richtung, den der Kläger ist immerhin Minister für Umwelt. Eigentlich dient dieses Gesetz dem Schutz der konkurrierenden Unternehmen vor unfairem Wettbewerb (Unterlassungsklagegesetz) und sollte nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Quelle: Mein-Parteibuch.com
Zitat: aus Mein-Parteibuch.com Artikel
Wie das Amtsgericht Hamburg telefonisch mitgeteilt hat, ist die Klage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen den Betreiber von Mein Parteibuch auf Zahlung der in der (äußerst moderaten) Honorarnote von Michael Nesselhauf ausgewiesenen 756,09 Euro Abmahnkosten abgewiesen worden. Der Kläger, also Sigmar Gabriel, hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Es geht nicht darum, das Richtige zu tun, sondern das Falsche zu lassen..







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