Zitat Quelle: Abmahnwelle.de
Denn es wäre ja so einfach, wie der europäische Vergleich zeigt: ist man schon nicht willens oder imstande, den Bürger über Sinn und Zweck der einzuhaltenden Gesetze aufzuklären, dürfte wenigstens die Belehrung bei Zuwiderhandlung, die erste Abmahnung in einer Sache zumindest, nicht mit Kosten behaftet sein. Eine Chance zum Lernen für den „Missetäter“. Guten Rat nehmen die meisten Leute gerne an. Kommt er jedoch mit einer ruinösen Forderung daher, resultiert daraus nichts als Ohnmachtsgefühl, Hass auf die Gesetze, Staatsverdrossenheit.
Lest mal hier wie ein Mitglied des Deutschen Bundestages auf die Frage eines Onlineshop Betreibers antwortet. Der Grund der Abmahnung ist meiner Meinung der blanke Witz, wer je mit der Administration eines Shops zu tun hatte oder hat weiß das bei Tausenden von Artikeln mal was vergessen werden kann.
Beispiel auf Abgeordnetenwatch.de kann jeder mitlesen:
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de
Frage von Maria Haas an Hr. Josef Göppel Mitglied des Deutschen Bundestages
wie ist es möglich, daß Private staatliche Aufgaben übernehmen? Warum können Rechtsanwälte für einen Formbrief 900 Euro verlangen? Ich wurde von einem Rechtsanwalt abgemahnt, weil ich im Shop nicht bei jedem Preis, den Passus stehen hatte, inclusive Mehrwertsteuer, was rechtlich sowieso vorgeschrieben ist. Der Rechtsanwalt stellte mir eine Unterlassungserklärung mit der Androhung von 20000,– Euro + 900 Euro Honorar-Rechnung zu. Die Unterlassungserklärung ging am Freitag zu. An diesem Tag endete jedoch auch schon die Frist. Telefonisch war er nicht zu erreichen. 5 Tage später hatte ich bereits eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg, da die Schwere des Vergehens keinen Aufschub duldet, ging mir die Verfügung per Gerichtsvollzieher zu. Androhung 50000,– Euro oder bis zu 2 Jahre Haft. Können Sie mir dieses Vorgehen erläutern. Ich verstehe dies leider nicht. Wollen Sie nicht kleine + mittelständische Betriebe fördern.
Antwort von Josef Göppel
Ihren Ärger kann ich gut verstehen. Viele Internethändler sind von missbräuchlichen Abmahnungen in kaum nachvollziehbaren Bagatellfällen betroffen. Rechtsgrundlage dafür ist das Unterlassungsklagegesetz. Eigentlich dient dieses Gesetz dem Schutz der konkurrierenden Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Der Gesetzgeber hat die Schwelle für Abmahnungen bewusst niedrig angesetzt, da die gegenseitige Kontrolle der Unternehmen nicht nur für gleiche Marktchancen sorgt, sondern auch die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützt. Bei den Abmahnungswellen im Internethandel ist dieser ursprüngliche Gesetzeszweck völlig in den Hintergrund getreten. In vielen Fällen darf vermutet werden, dass nicht einmal ein konkurrierendes Unternehmen das Verfahren betreibt, sondern einfach nur eine Anwaltskanzlei Kasse macht. Ich stimme Ihnen zu, dass diese Abzocke auf Kosten kleiner Unternehmen nicht hinnehmbar ist und nach dem Vorbild anderer europäischer Länder gelöst werden sollte. Dort muss der Betroffene vor einer Abmahnung auf die Rechtsverletzung hingewiesen werden. Anwaltskosten können in diesem ersten Schritt noch nicht geltend gemacht werden. Das Problem ist dem zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags bereits bekannt. Ich werde dort nochmals auf das Beispiel anderer Länder aufmerksam machen und auf eine Lösung drängen. In Ihrem konkreten Fall helfen Ihnen vielleicht die Erfahrungen und Empfehlungen anderer Betroffener, die Sie unter www.abmahnwelle.de finden. Sie sollten auf jeden Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn ich das richtig interpretiere muss der Anwalt von einen Unternehmen beauftragt werden, der Anwalt kann also nicht nach Lust und Laune surfen und Lappalien Abmahnen ? Die Antwort von Herrn Göppel verschafft aber dem nächsten Anwalt Arbeit der ja auch noch bezahlt werden will, und verweißt auf www.abmahnwelle.de wo man sich zwar belesen kann aber so richtig froh macht das nicht. Für meine Begriffe müsste der Politiker hier eigentlich sofort seine Hilfe anbieten und die zuständige Behörden in Kenntnis setzen die den Anwalt in die Schranken weißen.
Zitat Maria Haas: „5 Tage später hatte ich bereits eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg, da die Schwere des Vergehens keinen Aufschub duldet, ging mir die Verfügung per Gerichtsvollzieher zu. Androhung 50000,– Euro oder bis zu 2 Jahre Haft.“
zu beachten ist hier das wieder das Landgericht Hamburg im Spiel ist, wo ja andere Anwälte ebenfalls ihre Fälle verhandeln wollen.
Zum Schluss noch ein Wort zu Fr. Maria Haas nicht nur Sie verstehen das nicht, bleiben Sie ruhig und aktualisieren in Ruhe ihre Datenbank. Wenn das vor Gericht geht ist das ein Skandal der seines gleichen sucht. Sie hätten in ihrer Frage gleich Ross und Reiter nennen sollen.







1 Antwort bis hierher ↓
palando // März 1, 2007 um 10:50
Der Anwalt ist sicher von einem Unternehmen beauftragt worden. So ein Unternehmen ist ja nicht schwer zu finden.
Und für was soll der „Anwalt in die Schranken“ gewiesen werden? Er hat sich doch nur an das Gesetz gehalten. Imho muss er vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht einmal abmahnen.
Die Abmahnung ist doch nicht das Problem. Das Problem ist, dass es in Deutschland (auch durch die EU) einfach so viele Regeln gibt, die ein Unternehmer beachten muss. Macht er das nicht, kann das Einzelfall erhebliche Folgen haben, auch strafrechtliche.
Entweder muss man sich dann als Unternehmer über die Regeln informieren und sie einhalten oder aber die Gesetze ändern.
Antwort von xxl-killababe:
palando, Du hast ja Recht mit dem was du schreibst aber wenn bei 1800 Artikel 10 ohne Passus inclusive MWSt. sind hat dies fuer mich keine Relation. Da ich selber lange Zeit mit an einen Shop gewerkelt habe weiß ich wie schnell das passieren kann.