Preiserhöhungen durch Mogelpackungen + 19% Mehrwert
Januar 13, 2007 von xxlkillababe
Wer kennt es nicht ? man geht einkaufen hat kaum was im Korb und zahlt Preise die verglichen mit den D-Mark Zeiten in keiner Relation stehen. Damals wurde schon von den meissten Herstellern der Preis 1 zu 1 übernommen. Das Brötchen kostete 15 Pfennig und mittlerweile 30 Cent..
Jetzt geht die Mehrwertsteuer hoch und die Werbung verspricht alles bestens wir bleiben bei unseren Preisen ??? Knut will erst im Februar die 19 % einbringen.. ha ha weit gefehlt kann man da nur sagen die meißten Herstellern haben schon reagiert, jetzt macht man es nicht über den Preis sondern über den Inhalt der Verpackung. Einfach weniger rein es wird schon keiner merken.. statt 1000 Gramm sind es jetzt 900 Gramm und das natürlich vor der Steuererhöhung so verdient man dann gleich noch bisschen mehr. Gegen solche Machenschaften muss der Verbraucher sich doch wehren. So haben die Verbraucher-Schützer in Hamburg schon einige Fälle von Preiserhöhungen durch Mogelpackungen: Kleinere Menge zum gleichen Preis! öffentlich gemacht.
Helft alle mit diese Machenschaften öffentlich zu machen und meldet alle Produkte wo ihr festellt das der Inhalt nicht mehr der alte ist aber der Preis gleichgeblieben ist…
Abschaffung einheitlicher Verpackungsgrößen fördert versteckte Preiserhöhungen
Die Verbraucherzentrale Hamburg bittet die Verbraucher um Mithilfe bei der Aufdeckung
von Mogelpackungen und anderen versteckten Preiserhöhungen. Wir fordern die Anbieter auf, das Vertrauen der Verbraucher nicht mit solchen Tricks aufs Spiel zu setzen.
Was sagt das Gesetz?
Wenn Verbraucher plötzlich zum Beispiel ihre gewohnte Eissorte in einem 900ml-Behälter statt in der bisherigen 1000ml-Verpackung zum gleichen Preis in der Tiefkühltruhe finden, fühlen sie sich hinters Licht geführt. Denn häufig fällt ihnen erst zu Hause auf, dass an Milch, Eis oder Erbsen in der gewohnten Verpackung gespart wurde.
Eine Veränderung der Füllmenge ist nicht in jedem Fall rechtswidrig. Ein Gesetzesverstoß liegt aber bei einer so genannten Mogelpackung vor. Das ist dann der Fall, wenn das Lebensmittel in identischer Verpackungsgröße angeboten wird, die Füllmenge aber ohne einen entsprechenden Hinweis reduziert wurde.
Was können Verbraucher tun?
Die Verbraucher können sich gegen solche Tricks wehren, indem sie die Grundpreisangabe im Kleingedruckten am Regal oder in Werbeprospekten vergleichen. Dort muss der Preis für 1 kg, 100g, 1 Liter oder 100ml unabhängig von der Verpackungsgröße stehen. Einheitliche Verpackungsgrößen wurden in Europa im Jahr 2000 weitestgehend abgeschafft.
Wie es bei uns in Deutschland so ist.. schaut die Politik mal wieder zu wie die Bürger des Landes mal wieder (Teuro-Einführung) über den Tisch gezogen werden. Schönen Dank ihr Politiker ihr habt ja auch andere Sorgen wie die Bürger (Stoiber kontra Pauli) das ist wichtig –> Macht.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg






