Gewerbetreibende sind verpflichtet für eine Datensicherung zu sorgen
Januar 6, 2007 von xxlkillababe
Nach viel Ärger mit dubiosen Providern und Rechnungen von Inkasso Unterhehmen bin ich zum Angriff über gegangen.. und was soll ich sagen es sind plötzlich auf Grund eines Daten Gau’s viele Kunden Daten verloren gegangen was man natürlich sehr bedauert.. ha, ha, ah…
Habe eine guten Beitrag in der Blogger-Szene gefunden.. Quelle: Glorf IT
Gewerbetreibende sind verpflichtet für eine funktionierende Datensicherung zu sorgen, sonst handeln sie fahrlässig und genau das ist dasZiel der Fuzzis.
Wie dargelegt, gehört es im gewerblichen Anwenderbereich heute zu den vorauszusetzenden Selbstverständlichkeiten, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Sicherung gewährleistet. Vor einem objektiv datengefährdenden Eingriff muss sich der Werkunternehmer zwar danach erkundigen und gegebenenfalls darüber vergewissern, ob die vom Anwender vorgenommene Datensicherung dem aktuellen Stand entspricht. Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, dass die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).
Da jeder Admin in der DB schreiben kann ist aktuell die Rechtslage offen.. so sollte man eine Institution schaffen wo die SQL, Access, Dbase, Excel Datenbanken hinterlegt werden die von Automatismen generiert werden (ein Super Tool ist z.b. mysqldumper) was sich ueber crontab einstellen laesst wann welche SQL Datenbank gesichert wird …






Daten zu sichern ist leider nicht für jedes Unternehmen eine leichte Aufgabe. Wenn ein Unternehmen selbst nicht für die Datensicherung sorgen kann, dann sollten externe IT-Supporter herangezogen werden, die die Sache erledigen. Auch die Prüfung des Datensicherungs-Systems kann an IT-Supporter in Auftrag gegeben werden. Ich empfehle, die Datensicherung mindestens einmal jährlich komplett prüfen zu lassen. In der Prüfung muss man Fragen nachgehen wie:
- sind alle wichtigen Geschäftsdaten in der Datensicherung enthalten, und wurden keine wichtigen Daten von der Datensicherung ausgelassen?
- funktioniert die automatische Datensicherung und treten keine Unregelmässigkeiten auf?
- funktioniert eine Wiederherstellung der Daten einwandfrei?
Hierzu sind wirkliche Tests durchzuführen, allerdings bitte nicht auf dem produktiven System! Eine Datenbank muss zum Beispiel nach der Wiederherstellung wieder laufen. Also muss dies getestet werden.
Zusätzlich sollten Firmen ein Kontroll-Instrument haben, mit welchem sich jeden Tag prüfen lässt, ob die generelle Datensicherung durchgeführt wurde, und ob gegebenenfalls Probleme im Betrieb aufgetreten sind. Ein Email-Protokoll an den IT-Supporter, welcher sich für das Backup zuständig zeichnet, oder bei kleineren Firmen eine Email-Benachrichtigung direkt an die Geschäftsführung ist hier eine gute Lösung.
Die Backup-Software spielt bei der Umsetzung der Datensicherung eine zentrale Rolle. Sie sollte neben den Funktionen “Sicherung” und “Wiederherstellung” auch Instrumente für die Sicherheits-Überprüfung und für die Datenpflege anbieten. Die Software “Langmeier-Backup” bietet diese Instrumente an, und ist deshalb empfehlenswert, wenn es darum geht, eine Datensicherungs-Software professionell einzusetzen.